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Unfallversicherung

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Individuelle Vorsorge durch private Unfallversicherung

Eine private Unfallvorsorge ist eine ausgezeichnete Ergänzung der gesetzlichen Unfallversicherung. Passiert während der Arbeitszeit oder auf dem Weg von und zum Job ein Unfall, greift der gesetzliche Schutz. Statistiken zeigen, dass die meisten Unfälle in der Freizeit geschehen – die gesetzliche Unfallversicherung nützt in diesen Fällen nicht. Damit Sie bei der Ausübung des Hobbys, während der Hausarbeit oder der Gartenarbeit gut geschützt sind, gibt es die private Unfallversicherung. Sie haben die Möglichkeit, die Vorsorge genau an Ihre individuelle Situation anzupassen. Denken Sie dabei unbedingt an den Schutz aller Familienmitglieder!

Diese Leistungen bietet die Unfallversicherung

Was Sie von Ihrer Unfallvorsorge erwarten können, hängt von den Vertragsbedingungen und Ihrer Tarifwahl ab. Das Leistungsspektrum der privaten Absicherung setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

  • Invaliditätsleistung
  • Unfallrente
  • Todesfallleistung
  • Krankenhaustagegeld
  • Assistanceleistungen

Welche Leistungen Sie konkret in Ihren Vertrag einschließen, hängt von Ihren Ansprüchen ab. Die Invaliditätsleistung und die Unfallrente sind in der Regel Bestandteil der Policen, die Höhe richtet sich nach der Versicherungssumme. Die weiteren Leistungen ergänzen Sie auf Wunsch, um einen maßgeschneiderten Schutz zu erhalten.

Folgende Zusatz- und Assistanceleistungen sind bei einer Absicherung in der privaten Unfallversicherung unter anderem möglich:

  • Krankenhaustagegeld auch bei ambulanten Operationen und im Ausland
  • Sofortleistung bei einer schweren Verletzung
  • Versicherungsschutz bei Sportveranstaltungen mit Höchstgeschwindigkeiten
  • Bergungskosten
  • Kurkostenbeihilfe
  • Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe
  • Kosmetische Operationen
  • Pflegegeld
  • Reiserückholkosten

Ein Blick in die Police zeigt, von welchen weiteren Leistungen Sie in der Unfallversicherung profitieren.

Fragen und Antworten zur Unfallversicherung

Erleiden Sie einen Unfall, der eine lebenslange Invalidität nach sich zieht, erhalten Sie Leistungen aus der Unfallversicherung. Üblicherweise zahlt der Versicherer zunächst die Sofortleistung in einer Summe an den Versicherten aus. Dazu kommt, sofern vereinbart, eine lebenslange monatliche Unfallrente. Handelt es sich um einen Unfall mit Todesfolge, erhalten die Hinterbliebenen die Versicherungsleistungen.

Ein Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper einwirkt. Die betreffende Person wird dabei unfreiwillig gesundheitlich geschädigt. Ob die Voraussetzungen für die Einstufung als Unfall nach den Versicherungsbedingungen geschaffen werden, lässt sich anhand der sogenannten „PAUKE-Regel“ ableiten. Es muss sich um ein „P“ „plötzlich“, „A“ „von außen“, „U“ „unfreiwillig“, „K“ „auf den Körper“, „E“ „Ereignis“ handeln.

Wann der Versicherungsschutz der Unfallversicherung eintritt, regeln die Bedingungen des Anbieters. In bestimmten Fällen schließen die Anbieter eine Leistung auch aus. So gibt es beispielsweise eine Alkoholklausel in einigen Versicherungsbedingungen. Bei einem vorsätzlich herbeigeführten Unfall erhalten Sie keine Zahlung der Versicherung, viele Anbieter schließen zudem Unfälle infolge einer Straftat aus. Mitversichert sind bei vielen Versicherern Unfälle durch folgenden Ereignisse:

  • Eigenbewegungen
  • Erfrieren, Ersticken oder Ertrinken
  • Einatmen von Gasen oder Dämpfen
  • Nahrungsmittelvergiftungen
  • Herzinfarkt, Schlaganfall
  • Infektionskrankheiten
  • Insektenstiche
  • Vergiftungen bei Kindern

Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Je höher die dauerhafte Beeinträchtigung durch den Unfall, desto höher ist die Auszahlung der Unfallversicherung.

Der Invaliditätsgrad entscheidet über die Auszahlung der Versicherung. Leiden Sie nach dem Unfall an einer dauerhaften Beeinträchtigung, haben Sie Anspruch auf Versicherungsleistungen. Um den Invaliditätsgrad festzustellen, ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Wichtig ist zudem die Gliedertaxe, in der jedem Körperteil eine bestimmte Prozentzahl zugeordnet wird. Hier legen die Versicherungen fest, welchen prozentualen Anteil der Versicherungssumme der Versicherte beispielsweise beim dauerhaften Verlust einer Hand, eines Fingers oder eines anderen Körperteils erhält. Die Gliedertaxe bestimmt jeder Versicherer in Eigenregie. Es gibt eine Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, an der sich die Anbieter jedoch nicht verpflichtend orientieren müssen. Handelt es sich um mehrere Verletzungen, werden die jeweiligen Invaliditätsgrade addiert. Eine Leistung von mehr als 100 Prozent ist nicht möglich.

Zusätzlich haben Sie die Option, mit der Progression Einfluss auf die Versicherungsleistung zu nehmen. Die Versicherer bieten verschiedene Progressionsstufen, mit denen Sie sich bei einer schwerwiegenderen Beeinträchtigung eine höherer Auszahlung sichern. Die Leistung steigt bei einem höheren Invaliditätsgrad an, so dass Sie beispielsweise 200 oder 300 Prozent der Leistung erhalten. Die Summen steigen nicht linear sondern progressiv an.

Ein Unfall kann jedem passieren, niemand ist sicher vor einem solchen Ereignis. Die Versicherung ist daher für jeden zu empfehlen. Für Familien bietet die Familienunfallversicherung einen leistungsstarken Schutz zu attraktiven Beiträgen. Oftmals ist die Mitversicherung eines Neugeborenen bis zum 1. Lebensjahr beitragsfrei im Versicherungsschutz enthalten.

Gerade für Kinder ist der Schutz der Police ratsam. Erkunden die Kleinen die Welt erst auf eigenen Beinen, sind Unfälle nicht ausgeschlossen. Zum Glück gehen die Stürze meistens glimpflich aus, dennoch sollten Sie mit einer Unfallversicherung vorsorgen. Bedenken Sie, dass eine lebenslange Beeinträchtigung möglich ist, die unbedingt mit einer passenden Unfallversicherung abgesichert werden sollte.

Wichtig ist der Schutz vor allem für Personen, die nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind. Wer nicht in einem Arbeitsverhältnis steht,  genießt den gesetzlichen Schutz über den Arbeitgeber nicht. Statistisch gesehen ereignen sich zahlreiche Unfälle bei der Hausarbeit, so dass der private Versicherungsschutz für Hausmänner und Hausfrauen dringend zu empfehlen ist.

Wer einem gefährlichen Hobby nachgeht, sollte ebenfalls über die private Versicherungspolice nachdenken. Unfälle in der Freizeit unterliegen nicht dem gesetzlichen Versicherungsschutz, so dass die private Absicherung ratsam ist. Wichtig ist, dass das Hobby, das Sie ausüben auch durch die Police abgedeckt ist. Gerade bei einem gefährlichen Hobby sollten Sie die Bedingungen also genau prüfen.

Ältere Menschen sind oftmals nicht mehr so beweglich auf den Beinen, dass unter Umständen mit Unfällen zu rechnen ist. In dieser Altersgruppe kommt es häufiger zu Unfällen durch Eigenbewegungen. Daher überprüfen Sie die Unfallpolice idealerweise spätestens bei Renteneintritt noch einmal oder denken über den Abschluss einer Versicherung nach.

Für welche Versicherungssumme Sie sich entscheiden, ist von Ihrer individuellen Situation abhängig. Experten raten, als Basis mindestens das zwei- bis dreifache des jährlichen Bruttoeinkommens zu wählen. Möglich ist die Vereinbarung einer Dynamik, so passt sich die Versicherungssumme stets an die aktuelle Situation an. Je jünger der Versicherte, desto höher sollte die Versicherungssumme sein.

Die Faustformel mit dem dreifachen Bruttoeinkommen lässt sich natürlich nicht bei allen Zielgruppen verwenden. Insbesondere bei Kindern sollten Sie sich daher am besten an der Unfallrente orientieren. Schauen Sie, welche Summe notwendig ist, um Ihr finanzielles Budget zu entlasten und wählen die Versicherungssumme entsprechend aus.

Die Kosten für den privaten Versicherungsschutz hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Versicherungssumme
  • Progressionsstaffel
  • Gliedertaxe
  • Laufzeit
  • Leistungen
  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand

Vergleichen Sie verschiedene Angebote, sollten Sie unbedingt überall die gleichen  Angaben zugrunde legen. Idealerweise nutzen Sie einen Vergleichsrechner, um die monatlichen Beiträge zu ermitteln.

Wenn Sie sich für eine private Unfallversicherung entschieden haben, sollte die Absicherung jederzeit weltweit gelten. Es gibt auch Policen, die lediglich in der Freizeit bei der Ausübung eines Hobby schützen, das ist nicht zu empfehlen. Als Ergänzung des gesetzlichen Versicherungsschutzes ist eine Rundum-Absicherung zu empfehlen.

Wichtig ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Vereinbaren Sie eine Unfallrente, sollten Sie mit der Höhe der Rente den finanziellen Alltag nach einem Unfall problemlos bewältigen können.

Wollen Sie Angehörige versorgen, sollten Sie die Todesfallleistung im Blick haben. Ihre Hinterbliebenen erhalten dann bei einem Unfalltod die vereinbarte Leistung.

Haben Sie bereits körperliche Beeinträchtigungen aus einem früheren Unfall, müssen Sie das bei der Beantragung angeben. Auch andere Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Wer hier schummelt, verliert sonst den Versicherungsschutz.

Denken Sie daran, bei einer veränderten Lebenssituation auch den Versicherungsschutz anzupassen. Wenn Sie heiraten oder eine Familie gründen, ist die Absicherung über eine Familienunfallversicherung zu empfehlen. Auch wenn etwa ein gefährliches Hobby hinzukommt, bei dem ein erhöhtes Unfallrisiko besteht, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz überprüfen.

Wollen Sie zu einem anderen Anbieter wechseln oder die Unfallversicherung aus anderen Gründen kündigen, ist eine Kündigung mit drei Monaten zum Vertragsende möglich. Handelt es sich um einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit, können Sie die Kündigung erst zum Ende der vereinbarten Frist aussprechen. Ändern sich die Bedingungen Ihrer Versicherung oder gibt es eine Beitragserhöhung, steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.