123versichert.de Logo

Privat­haftpflicht­versicherung

Günstige Tarife – zum besten Preis – so geht 123versichert. Knallhart kalkuliert, Testsieger Tarife im Vergleich.
ab 1,40 €
Hervorragend bewertete Tarife
jederzeit kündbar
100% digitaler Service

Welche Absicherungen wünschen Sie?
(Mehrfach­auswahl möglich)

Die Beratung erfolgt durch einzelne Fachberater gesondert für Ihre gewählten Wunschprodukte

Zur
wählten 89% aller Kunden auch...

Kombi-Tarife bieten deutlich mehr Leistung zu geringeren Kosten.

Wieviel Wohnfläche sollen versichert werden?

Wie ist Ihr Familienstand?

Wieviele Hunde möchten Sie versichern?

Welchen Rechtsschutz wünschen Sie?
(Mehrfach­auswahl möglich)

Wie ist Ihr Berufsstatus?

Wie ist Ihr Geburtsdatum?

Angaben zu Ihrem Wohnort

Wie können wir Sie zur Angebotserstellung erreichen?

Um alle Testsieger-Vorteile durch die einzelnen Beratungen zu Ihren gewählten Produkten zu erhalten, ist eine korrekte Rufnummer notwendig. Alle Aktions-Vorteile werden für Sie persönlich reserviert.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Bei einem Miss­ge­schick für Sie da: Die private Haft­pflicht­­ver­si­che­rung

Die Privathaft­pflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen die jeder abschließen sollte. Erleidet ein Dritter durch Ihre Schuld einen Schaden, sind Sie schadenersatzpflichtig. Gerade bei einem Personenschaden können Forderungen in Millionenhöhe auf Sie zukommen. Eine Privat­haftpflicht­versicherung sichert diese Risiken effektiv ab.

Leistungen der Privat­haftpflicht­versicherung im Überblick

Die Privathaftpflicht leistet bei Sach-, Vermögens- und Personenschäden – die genauen Leistungen ergeben sich aus Ihrem Tarif. In welcher Höhe die Privathaftpflicht Leistungen übernimmt, ist von der gewählten Deckungssumme abhängig. Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden erbringen die Haftpflicht­versicherer keine Leistungen.

Experten raten zu einer Deckung von mindestens 5 Millionen Euro, denn gerade bei komplizierten Personenschäden können hohe Schaden­ersatzforderungen geltend gemacht werden. Da bei einem Personenschaden Forderungen in unbegrenzter Höhe geltend gemacht werden können, ist die hohe Deckungssumme zu empfehlen.

Kommt durch Ihr Verschulden eine Person zu Schaden und ist in der Folge lebenslang beeinträchtigt, ist eine Forderung in Millionenhöhe denkbar.

Zudem bietet die Privathaftpflicht eine Ausfalldeckung für den Versicherungsnehmer. Kommt der Versicherte selbst zu Schaden und der Verursacher verfügt über keinen Haft­pflichtschutz und ist nicht in der Lage, eine Entschädigung zu leisten, kommt die Ausfalldeckung zum Tragen.

Das heißt, die eigen Haftpflicht bietet einen entsprechenden Schutz. Ob die Ausfalldeckung im Versicherungsschutz der Privathaftpflicht enthalten ist oder Sie den Schutz als Zusatzleistung vereinbaren, ist vom jeweiligen Anbieter und Ihrer Tarifwahl abhängig. Bei einigen Versicherern gilt eine Mindestschadenhöhe für die Ausfalldeckung. Das heißt, die Haftpflicht übernimmt erst ab einer bestimmten Schadenhöhe Leistungen. Wichtig ist zudem, dass der zugrundeliegende Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Die Leistungen der Privat­haftpflicht­­versicherung noch einmal im Überblick:

  • Schadenersatz­leistungen bei Sach-, Vermögens- und Personen­schäden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Ausfalldeckung

Bei den meisten Anbietern haben Sie die Möglichkeit, weitere Leistungen in die Absicherung einzuschließen. Dazu zählen unter anderem

  • Mietschäden an Gebäuden
  • Schlüsselverlust
  • Sachschäden an Ihrem Arbeitsplatz

Idealerweise prüfen Sie, welche Absicherung für Ihre Situation sinnvoll ist.

Fragen und Antworten zur Privat­haftpflicht­versicherung

Ein Schaden ist schnell passiert: Sie beschädigen beim Radfahren unabsichtlich ein Auto oder zerstören bei einer Einladung durch ein Versehen ein teures TV-Gerät. Unter Umständen kommen durch Ihr Verschulden auch Personen zu Schaden, etwa wenn Sie unabsichtlich auf die Straße treten und einen Unfall verursachen. Als Verursacher sind Sie in allen Fällen haftbar und schadenersatzpflichtig. Ein Missgeschick oder eine Unachtsamkeit können im Alltag jederzeit passieren. Um sich vor den finanziellen Folgen zu schützen ist eine Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar – mit diesem Schutz sind Sie auf der sicheren Seite. Vielleicht üben Sie ein besonders gefährliches Hobby aus oder besitzen einen Hund oder ein Pferd – für diese Fälle ist der Schutz einer klassischen Privathaftpflicht in der Regel nicht ausreichend und es ist eine separate Versicherungspolice erforderlich.

Schadenersatzpflicht nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Das Bürgerlich Gesetzbuch regelt die Schadenersatzpflicht in § 823. Demnach ist jemand, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, dir Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, verpflichtet, den entstehenden Schaden zu ersetzen. Handelt es sich um einen Schaden aus dem privaten Bereich, greift der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung.

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Nicht immer sind die Schadenersatzansprüche Dritter berechtigt. Daher klärt die Privathaftpflichtversicherung die Frage der Haftpflicht und prüft, ob die Ansprüche berechtigt sind. Sollten die Schadenersatzansprüche unberechtigt sein, wehrt die Haftpflicht diese Forderungen ab. Die Privathaftpflichtversicherung bietet also nicht nur Schutz bei selbst verursachten Schäden sondern schützt auch bei unberechtigten Forderungen Dritter. Die Abwehr unberechtigter Forderungen wird auch als passiver Rechtsschutz bezeichnet.

Grundsätzlich sollte jeder Haushalt über eine Privathaftpflicht verfügen. In der Regel gibt es günstige Konditionen für Familien so dass alle im Haushalt lebende Personen vom Versicherungsschutz profitieren. Kinder sind bis zur Volljährigkeit üblicherweise mit versichert und die meisten Verträge schließen die Absicherung auch während der Ausbildung oder während des Studiums mit ein. Zusammen mit der ersten eigenen Wohnung ist dann eine eigene Privathaftpflicht zu empfehlen. Idealerweise prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Privathaftpflichtversicherung, hier ist genau geregelt, wie lange der Schutz für Familienangehörige gilt. Unter Umständen endet die Absicherung mit der Vollendung des 18. oder 25. Lebensjahrs.

Ihre Privathaftpflicht übernimmt Schadenersatzforderungen wenn eine Person durch Ihr Verschulden zu Schaden kommt. Treten Sie vom Fußweg versehentlich auf den Radweg und ein Fahrradfahrer stürzt unglücklich und zieht sich Verletzungen zu, sind Sie haftbar. Kosten für medizinische Behandlungen, eine Reha oder den Verdienstausfall müssen Sie als Schadenverursacher übernehmen. Die Haftpflichtversicherung kommt bis zur Höhe der vereinbarten Deckung für die Kosten auf.

Kommt das Eigentum eines Dritten durch Ihre Schuld zu Schaden, handelt es sich um einen Sachschaden. Lassen Sie versehentlich das Smartphone eines Freundes fallen oder zerstören unabsichtlich eine teure Antiquität, müssen Sie für den Schaden aufkommen. Die private Haftpflicht übernimmt die Kosten für diese Schäden.

Zu unterscheiden sind echte und unechte Vermögensschäden. Erleidet ein Dritter durch Ihre Schuld einen finanziellen Nachteil, entsteht ein echter Vermögensschaden. Vielleicht behindern Sie versehentlich mit Ihrem Auto einen anderen Wagen. Der Halter kann nicht rechtzeitig wegfahren und versäumt einen wichtigen Termin. Unter Umständen erleidet er dadurch einen finanziellen Schaden für den Sie als Verursacher verantwortlich sind. Auch hier handelt es sich um einen echten Vermögensschaden. Von einem unechten Vermögensschaden spricht man, wenn Sie etwa einen Personenschaden verursachen und die verletzte Person lange Zeit nicht mehr arbeiten kann. Als Folge dessen erleidet der Dritte durch den Verdienstausfall einen unechten Vermögensschaden für den Sie haftbar gemacht werden können.

Eine Privathaftpflichtversicherung können Sie entweder für eine einzelne Person abschließen, für ein Ehepaar oder eine Familie. Möglich ist auch die Absicherung eines Singles mit Kind, sofern sich das Kind noch in der Ausbildung befindet. Die Familie ist nicht automatisch mit versichert, Sie müssen entweder einen entsprechenden Tarif abschließen oder einen bestehenden Tarif umstellen. Idealerweise passen Sie den Haftpflichtschutz stets an Ihre jeweilige Lebensphase an. Sollen volljährige Kinder während der Ausbildung oder des Studiums mitversichert werden, prüfen Sie am besten die Bedingungen Ihres Anbieters.

Eine Haftpflichtversicherung sollte in keinem Haushalt fehlen. Bei einem Vergleich verschiedener Angebote sollten Sie einige Aspekte beachten:

  • die Deckungssumme sollte bei mindestens 5 Millionen Euro liegen, einige Experten raten zu 10 oder 15 Millionen Euro
  • mit einer Familienversicherung sorgen Sie bei allen Familienmitgliedern für Haftpflichtschutz
  • als Ehepaar benötigen Sie nur eine Privathaftpflicht, prüfen Sie den Versicherungsschutz bei Heirat und kündigen Sie gegebenenfalls einen Vertrag
  • ein besonders Hobby sollte im Vertrag angegeben werden, für ein E-Bike ist beispielsweise eine eigene Haftpflicht oder eine Erweiterung erforderlich
  • als Tierhalter müssen Sie für Hunde oder Pferde eine separate Versicherung abschließen

Wohnen Sie als Mieter in einem Mehrfamilienhaus, ist es sinnvoll, den Schlüsselverlust in den Versicherungsvertrag aufzunehmen. Muss die ganze Schließanlage ausgetauscht werden, weil Ihnen ein Schlüssel abhanden gekommen ist, fallen hohe Kosten an. Ratsam ist daher ein Einschluss in den Versicherungsschutz. Wohnen Sie in der eigenen Immobilie, ist der Zusatzschutz nicht notwendig, da die Versicherung für den Verlust der eigenen Schlüssel nicht aufkommt.

Die Deckungssumme der Privathaftpflichtversicherung

Wie bereits erläutert, sollte die Deckungssumme in der privaten Haftpflicht mindestens 5 Millionen Euro betragen. Da gerade bei Personenschäden mit hohen Forderungen gerechnet werden muss, entscheiden viele Versicherte sich für höhere Deckungssummen von 10 oder 15 Millionen Euro. In der Regel haben die Anbieter Deckungssummen zwischen 5 und 50 Millionen Euro im Portfolio. Idealerweise wählen Sie die Deckungssumme ausreichend hoch, so dass Sie im Schadenfall keinesfalls auf Ihr privates Vermögen zugreifen müssen. Bedenken Sie, dass Sie bei einer Deckungssumme von 4 Millionen Euro und einer Schadenersatzforderung in Höhe von 4,5 Millionen Euro eine halbe Million Euro aus eigener Tasche zahlen müssten. Bei den hohen Summen um die es bei Schadenersatzforderungen unter Umständen geht, ist ein finanzieller Ruin durchaus denkbar.

Die Höhe des Beitrags zur Privathaftpflicht richtet sich nach dem Versicherungsumfang und der Deckungssumme. Eine gute Basisabsicherung für die Familie erhalten Sie bereits für weniger als 100 Euro jährlich. Durch die Wahl einer längeren Laufzeit oder die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung haben Sie die Möglichkeit, den Beitrag zu reduzieren. Günstig ist in der Regel auch eine jährliche Zahlungsweise.

Wenn Sie sich für einen anderen Anbieter entschieden haben, ist die Kündigung Ihrer bestehenden Privathaftpflichtversicherung erforderlich. Die Kündigungsmodalitäten ergeben sich aus Ihren Vertragsbedingungen. Üblich sind Kündigungsfristen von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Handelt es sich um einen einjährigen Vertrag müssen Sie drei Monate vor Ablauf kündigen. Wird keine Kündigung veranlasst, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Haben Sie sich für eine längere Vertragslaufzeit entschieden, ist die Kündigung erst zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. In jedem Fall sollten Sie auf einen lückenlosen Versicherungsschutz achten. Der neue Vertrag sollte zu dem Zeitpunkt des Ablaufs an den alten Vertrag anschließen damit Sie jederzeit ausreichend abgesichert sind.

Eine ordentliche Kündigung ist wie beschrieben zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Im Falle einer Beitragsanpassung steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Nach Erhalt des Anpassungsschreibens müssen Sie die Versicherung innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Schreibens über Ihre Kündigung in Kenntnis setzen. Die Kündigung muss stets in schriftlicher Form erfolgen. Idealerweise versenden Sie Ihren Brief per Einschreiben mit Rückschein um einen entsprechenden Nachweis über den rechtzeitigen Versand in Händen zu halten.