123versichert.de Logo

Hausrat­versicherung

Günstige Tarife – zum besten Preis – so geht 123versichert. Knallhart kalkuliert, Testsieger Tarife im Vergleich.
ab 0,74 €
Hervorragend bewertete Tarife
jederzeit kündbar
100% digitaler Service

Welche Absicherungen wünschen Sie?
(Mehrfach­auswahl möglich)

Die Beratung erfolgt durch einzelne Fachberater gesondert für Ihre gewählten Wunschprodukte

Zur
wählten 89% aller Kunden auch...

Kombi-Tarife bieten deutlich mehr Leistung zu geringeren Kosten.

Wieviel Wohnfläche sollen versichert werden?

Wie ist Ihr Familienstand?

Wieviele Hunde möchten Sie versichern?

Welchen Rechtsschutz wünschen Sie?
(Mehrfach­auswahl möglich)

Wie ist Ihr Berufsstatus?

Wie ist Ihr Geburtsdatum?

Angaben zu Ihrem Wohnort

Wie können wir Sie zur Angebotserstellung erreichen?

Um alle Testsieger-Vorteile durch die einzelnen Beratungen zu Ihren gewählten Produkten zu erhalten, ist eine korrekte Rufnummer notwendig. Alle Aktions-Vorteile werden für Sie persönlich reserviert.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Mehr Sachwerte als gedacht: Eine Hausratversicherung schützt

Im Alltag sind verschiedene Schäden denkbar, durch die Mobiliar und andere Gegenstände unbrauchbar werden: Ein Feuer, ein Einbruch oder ein Leitungswasserschaden – die finanziellen Folgen sind oft nicht absehbar.

Mit einer Hausratversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Neben der Haftpflicht ist die Hausrat eine der wichtigsten Absicherungen die in keinem Haushalt fehlen sollte.

Leistungen der Hausratversicherung im Überblick

Die Hausratversicherung übernimmt Schäden die durch

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Einbruch
  • Vandalismus

am Eigentum entstehen. Die Versicherung erstattet den Wieder­beschaffungs­wert von zerstörten Gegenständen oder übernimmt die Kosten einer Reparatur. Die versicherten Schäden ergeben sich aus den Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Welche Risiken Sie absichern möchten, entscheiden Sie mit Ihrer Tarifwahl. Sie haben die Möglichkeit, sich für einen Basisschutz zu entscheiden, um Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Einbruch abzusichern. Durch zusätzliche Bausteine erweitern Sie den Versicherungsschutz individuell. So ist es möglich

  • Fahrraddiebstahl
  • Glasbruch
  • Elementarschäden

in den Versicherungsschutz aufzunehmen.

Fragen und Antworten zur Hausrat­versicherung

Die Hausratversicherung sollte in jedem Haushalt vorhanden sein. Für den eigenen Hausrat greifen Absicherungen des Vermieters wie eine Wohngebäudeversicherung nicht, so dass sich die Hausrat für jeden Mieter empfiehlt. Für Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie zählt die Hausratversicherung ebenfalls zu den wichtigsten Absicherungen.

Zusammen mit der Gründung eines Haushalts sollten Sie unbedingt an passenden Versicherungsschutz denken und rechtzeitig eine Hausratversicherung abschließen.

Ihr Hab und Gut ist über eine Hausratversicherung abgesichert. Mobiliar und Gegenstände Ihres Haushalts sind im Versicherungsschutz der Hausrat enthalten. Zu den versicherten Gegenständen zählen beispielsweise

  • Möbelstücke, Teppiche, Gardinen
  • Haushaltsgeräte, Kleidung, Computer,
  • Nahrungsmittel
  • Bargeld und Wertgegenstände wie Schmuck
  • Fest mit dem Gebäude verbundene Einrichtungsgegenstände wie Einbauschränke oder Sanitäranlagen
  • Haustiere, Sportgeräte oder ähnliches

Bedenken Sie, dass ein erheblicher Teil Ihres gesamten Besitzes in Ihrem Hausrat steckt. Eine ausreichende Absicherung ist also sehr ratsam.

Den Basisversicherungsschutz können Sie durch verschiedene Erweiterungen sinnvoll ergänzen. Hier kommt es auf Ihre individuelle Situation an. So ist es unter anderem möglich

  • Glasbruch
  • Fahrräder
  • Überspannung
  • Wasseraustritt aus Wasserbetten und Aquarien
  • Elementarschäden
  • Diebstahl von Kinderwagen oder Krankenfahrstühlen
  • Diebstahl aus Fahrzeugen

in den Versicherungsschutz aufzunehmen. Besonders gängig ist die Absicherung von Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung. Prüfen Sie, ob das Rad jederzeit Versicherungsschutz genießt, bei einigen Versicherern ist die nächtliche Unterbringung des Drahtesels in einem gesicherten Raum vorgeschrieben.

In der Regel gibt es bestimmte Schadenereignisse bei denen die Hausratversicherer eine Leistung ausschließen. Schäden die durch ein Kriegsereignis oder eine innere Unruhe entstanden sind, sind nicht versichert. Das gilt auch bei Schäden durch Erdbeben oder Kernenergie. Beim Brandrisiko sind Sengschäden nicht abgesichert. Auch Folgeschäden an anderen Geräten durch einen Kurzschluss sind üblicherweise nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes. Sie haben bei den meisten Anbietern jedoch die Möglichkeit, diese Folgeschäden in den Vertrag aufzunehmen. Handelt es sich um einen Wasserschaden bei dem Wasser das nicht aus einer Leitung ausgetreten ist den Schaden herbeigeführt hat, gilt der Versicherungsschutz nicht. Dabei handelt es sich um Schäden durch ein fließendes Gewässer, Grundwasser oder einen Rückstau.

Bei einigen Leistungen schließen Versicherer eine Leistung nicht vollständig aus, begrenzen aber die Kostenübernahme auf einen Maximalbetrag. So erhalten Versicherungsnehmer bei Wertsachen wie Schmuck oder Bargeld maximal 20 Prozent der Versicherungssumme von ihrem Anbieter. Bei wertvollem Hausrat sollten Sie darauf achten, dass 20 Prozent der vereinbarten Deckungssumme für eine Entschädigung ausreichen.

Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine Versicherung zum Neuwert. Im Schaden erhalten Sie den Betrag, den Sie benötigen um den beschädigten Gegenstand zu beschaffen – daher wird dieser Wert auch als Wiederbeschaffungswert bezeichnet.

Sie erhalten eine Erstattung die eine Anschaffung gleicher Art und Güte ermöglicht. Den Betrag ermitteln die Versicherer auf Grundlage der aktuellen Anschaffungskosten. Ist ein Gegenstand im Laufe der Zeit teurer geworden, kann der Wiederbeschaffungswert über dem einstigen Kaufpreis liegen.

Wichtig ist, dass die Deckungssumme dem Wert Ihrer Einrichtungs- und Wertgegenstände entspricht. In der Regel berechnen Versicherer die Deckungssumme in der Hausratversicherung über die Anzahl der Quadratmeter. Für die Ermittlung der Summe werden üblicherweise Werte zwischen 500 und 750 Euro pro Quadratmeter veranschlagt. Bei einer 100 Quadratmeter großen Wohnung ergäbe sich also ein Versicherungswert zwischen 50.000 und 75.000 Euro. Prüfen Sie am besten, ob die Deckungssumme den Gegenständen in Ihrer Wohnung entspricht. Bei den Versicherern erhalten Sie Wertermittlungsbögen auf deren Grundlage Sie den Versicherungswert bestimmen können.

Unter Umständen ist der durch diese Pauschale ermittelte Wert nicht ausreichend. Gerade wenn Sie wertvollen Schmuck, Antiquitäten oder andere Werte besitzen, sollten Sie die Deckungssumme entsprechend korrigieren. Zu hoch sollte die Deckungssumme allerdings nicht sein, denn in diesem Fall zahlen Sie einen zu hohen Versicherungsbeitrag.

Sollte der Wert der versicherten Gegenstände höher sein als die Deckungssumme, handelt es sich um eine Unterversicherung. Ist die Versicherungssumme in der Hausratversicherung zu gering angesetzt, übernimmt der Versicherer die Schäden nur anteilig. Sollte ein Versicherungsnehmer den Wert zu niedrig ansetzen, weil er Prämien sparen möchte, erhält er also unter Umständen nicht den vollen Schaden ersetzt. Ein Beispiel verdeutlich das: Es entsteht durch einen auslaufenden Geschirrspüler ein Schaden von 10.000 Euro. Der gesamte Hausrat hat einen Wert von 100.000 Euro, die Versicherungssumme beträgt aber nur 75.000 Euro. Die Versicherungssumme beträgt also nur ¾ des tatsächlichen Wertes. In diesem Fall würde der Versicherte für den Schaden von 10.000 Euro nur 7.500 Euro erhalten, da die Versicherung entsprechende Kürzungen vornimmt. Wichtig ist also die Wahl einer ausreichend hohen Deckungssumme.

Die meisten Versicherer bieten eine Versicherung mit Unterversicherungsverzicht – das heißt, auch wenn die Deckungssumme zu gering ist, leistet die Versicherung in voller Höhe. Voraussetzung für die Gewährung des Unterversicherungsverzichts ist die Absicherung zur Quadratmeterpauschale.

Der Beitrag der Hausratversicherung ist abhängig

  • von den gewählten Leistungen und versicherten Risiken
  • der Deckungssumme
  • dem Wohnort
  • der Zahlungsweise
  • der Vertragslaufzeit
  • einer Selbstbeteiligung

Die Versicherer berücksichtigen bei der Prämienberechnung in der Hausratversicherung den Wohnort. In einigen Gebieten kommt es vermehrt so Wohnungseinbrüchen so dass die Beiträge dort höher sind. Durch eine Selbstbeteiligung und eine jährliche Zahlungsweise können Sie die Versicherungsbeiträge zu Ihrer Hausratversicherung reduzieren. Haben Sie sich für eine Selbstbeteiligung entschieden, zahlen Sie im Schadenfall die vereinbarte Selbstbeteiligung. Beträge die über diese Summe hinausgehen übernimmt der Versicherer.

Bevor Sie eine Hausratversicherung abschließen, machen Sie sich idealerweise Gedanken über die Gefahren, die Sie absichern möchten. Reicht ein Basisschutz aus oder besitzen Sie besondere Gegenstände, die einen separaten Schutz erfordern? Als Besitzer eines Aquariums müssen Sie beispielsweise diesen Schutz extra vereinbaren, da die Hausrat sonst nur bei Schäden durch Leitungswasser Leistungen übernimmt. Ein Blitzschlag ist zwar im Basisschutz der Hausrat enthalten, Überspannungsschäden müssen aber in der Regel auch zusätzlich versichert werden. Gerade wenn Sie hochwertige Elektronikgeräte besitzen, sollten Sie diesen Schutz in Ihre Police einschließen.

Darüber hinaus gilt es einige weitere Punkte zu bedenken: Inzwischen gibt es in jedem Haushalt einen oder mehrere PCs. Darum prüfen Sie, ob die Kosten zur Wiederherstellung verlorener elektronischer Daten und Programme im Versicherungsschutz enthalten sein sollen.

Extreme Wetterlagen mit Sturm und Hagel nehmen zu. Eine Entschädigung bei Elementarschäden erhalten Sie üblicherweise nicht von Ihrer Hausratversicherung. Gerade wenn Sie in einer Region wohnen, in der derartige Wettereignisse häufiger vorkommen, ist eine zusätzliche Absicherung von Elementarschäden zu empfehlen.

Achten Sie darauf, ob die Hausratversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit Leistungen erbringt. Liegt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor, handelt es sich um eine grobe Fahrlässigkeit. Bei einigen Anbietern haben Sie die Möglichkeit, grobe Fahrlässigkeit in den Vertrag einzuschließen. Prüfen Sie am besten die Versicherungsbedingungen vor Vertragsunterzeichnung genau.

Checkliste

  • Wie hoch muss die Deckungssumme sein? Prüfen Sie Wert Ihres Hausrats genau.
  • Welche Gefahren sind über den Vertrag abgedeckt?
  • Welche zusätzlichen Schäden sollen im Versicherungsschutz enthalten sein? (Glasbruch, Überspannungsschäden, Fahrräder, etc.)
  • Besteht Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung?

Einen Schaden sollten Sie umgehend Ihrem Versicherer melden. Üblicherweise gibt es bei den Anbietern Hotlines bei denen Sie das Ereignis unbürokratisch melden können. Hier erhalten Sie zudem Anweisungen für das weitere Vorgehen. Alternativ haben die Versicherer Online-Schadenmeldungen bei denen Sie vorgefertigte Fragebögen ausfüllen und der Versicherung übermitteln.

Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten und Folgeschäden zu vermeiden. Handelt es sich um einen Einbruch müssen Sie Ihre Wohnung entsprechend sichern, damit Unbefugte keinen Zutritt mehr erlangen können. Wichtig ist eine Meldung an die Polizei, der Sie auch eine Liste mit den gestohlenen Gegenständen vorlegen müssen.

Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos oder Videos genau, so dass sich der Versicherer ein Bild machen kann. Reparaturen sollten Sie nur in Abstimmung mit dem Versicherer vornehmen und auch zunächst keine beschädigten Gegenstände entsorgen. Warten Sie damit, bis die Schadenabwicklung mit der Versicherung erfolgt ist.

Ein Wechsel der Hausratversicherung ist möglich. Wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln wollen, müssen Sie die Kündigungsfristen bei Ihrem bestehenden Vertrag einhalten. Achten Sie auf einen lückenlosen Versicherungsschutz. Idealerweise schließt die neue Versicherung direkt an die alte Hausratversicherung an.

Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahrs möglich. Die Kündigung muss fristgerecht in schriftlicher Form bei Ihrem Versicherer vorliegen. Entscheiden Sie sich für einen neuen Anbieter, übernimmt dieser unter Umständen die Kündigung Ihrer alten Police. Handelt es sich um einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit ist die Kündigung erst zum Ende dieses Zeitraums möglich.

Nimmt die Hausratversicherung eine Beitragsanpassung vor, steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Sobald Sie Kenntnis von der Prämienerhöhung erhalten, können Sie Ihren Vertrag innerhalb von vier Wochen kündigen.