123versichert.de Logo

Hunde­haftpflicht­versicherung

Günstige Tarife – zum besten Preis – so geht 123versichert. Knallhart kalkuliert, Testsieger Tarife im Vergleich.
ab 2,20 €
Hervorragend bewertete Tarife
jederzeit kündbar
100% digitaler Service

Welche Absicherungen wünschen Sie?
(Mehrfach­auswahl möglich)

Die Beratung erfolgt durch einzelne Fachberater gesondert für Ihre gewählten Wunschprodukte

Zur
wählten 89% aller Kunden auch...

Kombi-Tarife bieten deutlich mehr Leistung zu geringeren Kosten.

Wieviel Wohnfläche sollen versichert werden?

Wie ist Ihr Familienstand?

Wieviele Hunde möchten Sie versichern?

Welchen Rechtsschutz wünschen Sie?
(Mehrfach­auswahl möglich)

Wie ist Ihr Berufsstatus?

Wie ist Ihr Geburtsdatum?

Angaben zu Ihrem Wohnort

Wie können wir Sie zur Angebotserstellung erreichen?

Um alle Testsieger-Vorteile durch die einzelnen Beratungen zu Ihren gewählten Produkten zu erhalten, ist eine korrekte Rufnummer notwendig. Alle Aktions-Vorteile werden für Sie persönlich reserviert.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Hunde­haft­pflicht­versicherung – im Scha­den­fall gut abge­si­chert

In vielen Haushalten gehört ein Hund zur Familie. Auch ein gut erzogener Vierbeiner kann einmal einen Schaden anrichten. Als Hundehalter sind Sie für alle Schäden, die auf das Konto des Hundes gehen, verantwortlich. Damit Sie gegen diese Gefahren gut abgesichert sind, ist die Hundehaft­pflicht­versicherung eine gute Wahl. In einigen Bundesländern ist die Haftpflicht für Hundehalter vorgeschrieben, in anderen Bundesländern gilt die Versicherungs­pflicht nur für als gefährlich eingestufte Hunderassen.

Leistungen der Hundehaftpflicht­versicherung im Überblick

Verursacht Ihr Hund einen Schaden, springt die Hundehaftpflicht­versicherung ein. Bis zur Höhe der vereinbarten Deckungs­summe übernimmt die Hundehalter­haftpflicht Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Zusätzlich übernehmen die Versicherer abhängig von Ihrer Tarifwahl

  • Mietschäden, wenn der Hund in einer Mietwohnung Schäden anrichtet
  • Deckschäden, bei einem ungewollten Deckakt
  • Vermögensschäden, als Folge eines Personen­schadens
  • Leistungen bei einem Auslands­aufenthalt

Gerade wenn Sie als Hundehalter in einer Mietwohnung leben, sollten Sie darauf achten, dass der Versicherungs­schutz auch Mietschäden einschließt. Zerkratzte Bodenbeläge oder Türen sind nur einige der Schäden, die ein Hund anrichten kann. Die Versicherung übernimmt diese Schäden. In der Regel greift der Versicherungs­schutz auch wenn Sie sich im Urlaub in einem Hotel oder einer Ferienwohnung aufhalten.

Bei einem ungewollten Deckakt kommt es zu einer ungeplanten Schwanger­schaft. Dem Halter der Hündin entstehen Kosten, die die Versicherung des Rüden erstattet. Gerade wenn es sich um eine Zuchthündin handelt, kann dem Züchter ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, der durch die Hundehaftpflicht­versicherung ausgeglichen wird. Dieser Schutz ist daher besonders für die Halter eines Hunderüden wichtig.

Ein Vermögens­schaden ist als Folge eines Personenschadens denkbar. Beißt Ihr Hund einen Dritten und dieser kann für einen bestimmten Zeitraum nicht arbeiten, entsteht ein finanzieller Schaden. Diesen Vermögens­schaden übernimmt die Hundehalter­haftpflicht.

Mit der Hundehaft­pflicht genießen Sie einen passiven Rechts­schutz. Gibt es ungerechtfertigte Ansprüche Dritter gegen Sie, wehrt die Versicherung diese Ansprüche ab und übernimmt die entstehenden Kosten.

Fragen und Antworten zur Hunde­haftpflicht­versicherung

Ein Hund reißt sich los und rennt plötzlich auf die Straße, ein Auto muss abbremsen, das nächste Auto fährt auf – ein Schaden ist schnell passiert. Oder Ihr Hund springt begeistert einen Fremden an und verschmutzt dabei dessen Kleidung – im Alltag sind zahlreiche Ereignisse denkbar, bei denen Vierbeiner kleinere oder größere Schäden anrichtet.

Als Hundehalter haften Sie für alle Schäden. Sollte dabei nicht nur Sachschaden entstehen, sondern auch Personen zu Schaden kommen, sind Entschädigungsleistungen in Millionenhöhe denkbar. Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie als Tierhalter vor den finanziellen Folgen.

Auch wenn es im betreffenden Bundesland nicht vorgeschrieben ist, sollte jeder Hundebesitzer für einen ausreichenden Haftpflichtschutz sorgen. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt die Haftung des Tierhalters bei Schäden vor, so dass die Hundehaftpflicht für jeden Hundehalter empfehlenswert ist.

Die Größe des Hundes spielt dabei keine Rolle, denn auch ein kleiner Hund kann einen großen Schaden verursachen.

In der Regel sind Welpen im ersten Lebensjahr über die Haftpflichtversicherung der Mutter kostenfrei mitversichert. Das gilt üblicherweise nur dann, wenn die Kleinen im gleichen Haushalt wie die Mutter leben. Sofern Sie einen jungen Hund bei sich zu Hause aufnehmen, müssen Sie für einen eigenen Haftpflichtschutz sorgen.

Richtet ein Hunde einen Schaden in Ihrem eigenen Haushalt an, übernehmen die Hundehaftpflichtversicherer keine Leistungen. Das gilt auch für vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Unter Umständen ist es bei bestimmten Versicherungen nicht möglich, als gefährlich eingestufte Hunde zu versichern. Hier kommt es auf die Bedingungen des jeweiligen Anbieters an.

Auch wenn Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben benötigen Sie für Ihren tierischen Begleiter eine separate Absicherung. Während Kleintiere wie Katzen über die private Haftpflicht abgesichert sind, ist für größere Tiere wie Hunde oder Pferde ein eigener Versicherungsschutz notwendig.

Bei einigen Anbietern können Sie den privaten Haftpflichtschutz mit einer Tierhalterhaftpflicht kombinieren. Sie profitieren in der Regel von Rabatten und genießen umfassenden Versicherungsschutz aus einer Hand, so dass sich der Verwaltungsaufwand für Sie reduziert.

In den einzelnen Bundesländern gibt es verschiedene Regelungen zur Hundehaltung. Eine Versicherungspflicht besteht in:

  • Schleswig-Holstein
  • Niedersachsen
  • Hamburg
  • Berlin
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Dabei machen die Länder keine Vorschriften über die Höhe der Deckungssumme in der Hundehaftpflicht.

Für Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Vorschriften für die Hundehalterhaftpflicht, die Absicherung wird lediglich empfohlen.

In den weiteren Bundesländern ist die Versicherungspflicht abhängig von der Hunderasse. Auch für verhaltensauffällige Hunde muss in diesen Bundesländern ein Vertrag abgeschlossen werden:

  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Baden-Württemberg
  • Sachsen
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen

(Stand 07/2018)

Idealerweise informieren Sie sich bei der Anschaffung eines Hundes über die gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Bundesland.

Bei bestimmten Hunderassen gibt es mit der Maulkorbpflicht, einem Leinenzwang oder einem Wesenstest verschiedene Auflagen zur Haltung. Die Bundesländern regeln selbst, welche Hunderassen als gefährlich einzustufen sind. In der Regel gehören

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Pitbull Terrier

zu den gefährlichen Rassen. In der Rasseliste werden diese Hunderassen aufgeführt, daher werden diese Tiere auch als Listenhunde bezeichnet.

In der Regel übernehmen die Hundehaftpflichtversicherung auch den Versicherungsschutz bei Listenhunden. Viele Anbieter machen bei der Absicherung der Vierbeiner keine Unterschiede bei der Rasse und bieten Ihre Leistungen zu pauschalen Konditionen an. Bei anderen Versicherern ist die Versicherung der Listenhunde teurer. Als Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes sollten Sie die Versicherungsbedingungen genau prüfen.

Wenn Sie eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen wollen, sollten Sie einige Aspekte in Ihre Überlegungen einbeziehen. Prüfen Sie die Leistungen und Beiträge der einzelnen Anbieter genau. Ein Leinen- oder Maulkorbzwang sollte in der Haftpflicht nicht verpflichtend sein. Zudem sollte die Versicherung auch das Fremdhüterrisiko abdecken. Die Versicherung gilt auch, wenn Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben, mit dem Hund unterwegs sind.

Darüber hinaus spielt die Deckungssumme in der Hundehaftpflicht eine wichtige Rolle. Bedenken Sie, dass bei einem Personenschaden hohe Schadenersatzforderungen entstehen können. Empfohlen wird daher eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro, besser ist eine Absicherung über 5 oder 10 Millionen Euro. Als Hundehalter sollten Sie sich auf jeden Fall für eine ausreichend hohe Deckung entscheiden.

Wenn Sie mehrere Hunde besitzen, müssen Sie für jeden Hund einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen. Idealerweise schließen Sie die Haftpflichtversicherung direkt ab, wenn der Vierbeiner bei Ihnen einzieht. Während der Lebenszeit des Hundes sollte ununterbrochen Versicherungsschutz bestehen. Mit dem Tod dies Tieres endet die Versicherung.

Stiftung Warentest definiert einen Grundschutz, denn jede Hundehalterhaftpflicht bieten sollten. Der Versicherungsschutz sollte auch dann Leistungen erbringen, wenn der Halter gegen Leinenpflicht oder Maulkorbzwang verstößt. Zudem ist ein Deck- und Welpenschutz nach Ansicht der Experten ebenso erforderlich wie eine Schadenübernahme bei Schäden in der Mietwohnung oder bei Schäden auf Auslandsreisen. Darüber hinaus sollte auch des Fremdhüterrisiko im Versicherungsschutz enthalten sein.

Checkliste Hundehaftpflichtversicherung

Bevor Sie sich für eine Hundeversicherung entscheiden, sollten Sie verschiede Fragen klären:

  • Beträgt die Deckungssumme mindestens 3 Millionen Euro?
  • Sollen Mietsachschäden im Versicherungsschutz enthalten sein?
  • Gilt die Versicherung auch im Urlaub und im Ausland?
  • Ist das Fremdhüterrisiko versichert?
  • Ist die Kombination mit einer Privathaftpflicht möglich?
  • Ist das Führen ohne Leine und Maulkorb mitversichert?
  • Besteht der Versicherungsschutz auch in der Hundeschule?
  • Gilt die Hundehaftpflicht auch bei der Teilnahme an Wettkämpfen?
  • Ist ein ungewollter Deckakt mitversichert?
  • Gilt der Versicherungsschutz auch bei Agility?

Unter Umständen sind die einzelnen Aspekte von unterschiedlicher Wichtigkeit für Ihre persönliche Absicherung Prüfen Sie, auf welche Punkte es bei der Versicherung für Ihren Vierbeiner besonders ankommt und entscheiden Sie sich danach für einen Anbieter.

Schadenersatzforderungen sind ohne Begrenzung möglich – das heißt, als Hundehalter haften Sie für Schäden die Ihr Vierbeiner anrichtet unbegrenzt. Eine hohe Deckungssumme ist daher sehr zu empfehlen. In der Regel haben die Anbieter Policen mit Deckungssummen von 3, 5 oder 10 Millionen Euro im Angebot.

Da sich die Beiträge bei vielen Anbietern bei einer höheren Deckung kaum erhöhen, sollten Sie die Summ nicht zu gering ansetzen. Die Experten von Stiftung Warentest raten zu einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro.

Der Beitrag richtet sich der Deckungssumme und den Leistungen Ihrer Hundeversicherung. In der Regel erhalten Sie guten Haftpflichtschutz bereits zu Prämien zwischen 60 und 100 Euro jährlich. Durch eine jährliche Zahlungsweise oder die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung können Sie die Kosten für Ihre Hundehaftpflicht reduzieren.

In der Regel werden die Beiträge günstiger, wenn Sie sich für eine längere Laufzeit entscheiden.

Der Wechsel der Hundehaftpflicht ist möglich. Auch wenn Sie bereits über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, können Sie Ihren Vertrag kündigen und zu einem leistungsstärkeren Anbieter wechseln. Damit ein durchgängiger Versicherungsschutz besteht sollte die neue Versicherung direkt an den alten Vertrag anknüpfen.

Für die Hundehaftpflichtversicherung gilt die übliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit. Sprechen Sie keine Kündigung aus, verlängert sich der Versicherungsvertrag um ein weiteres Jahr. Beachten Sie, dass bei einem Vertrag mit einer mehrjährigen Laufzeit die Kündigung erst zum Ende dieses Zeitraums möglich ist.

Die Kündigung muss fristgerecht in schriftlicher Form bei Ihrem Versicherer vorliegen. Nimmt die Versicherung eine Beitragsanpassung vor, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Innerhalb von vier Wochen nachdem Sie Kenntnis von der Erhöhung erhalten haben, können Sie den Vertrag in diesem Fall kündigen.