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Wohngebäude­versicherung

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Dacheindeckung und Dachart

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Bis 1994 galt in Deutschland eine Feuerversicherungspflicht. Die Versicherungspflicht ist zwar aufgehoben, dennoch gehört die Wohngebäudeversicherung zu den wichtigsten Absicherungen für Immobilienbesitzer. Die Police deckt Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel am Gebäude entstanden sind. Drohen weitere Gefahren durch Elementarschäden wie Lawinen oder Erdrutsche, empfiehlt sich der Einschluss dieser Risiken.

Die Leistungen der Wohngebäudeversicherung im Überblick

Ein Unwetter oder Feuer richtet im schlimmsten Fall einen beträchtlichen Schaden an einem Gebäude an. Eine Immobilie zählt zu den wichtigsten Absicherungen von Hausbesitzern. Die Wohngebäudeversicherung bietet Sicherheit und übernimmt die Kosten, die für die Wiederherstellung anfallen. Welche Erstattungsleistungen Sie von Ihrem Versicherer erhalten, ist von der Tarifwahl und den versicherten Risiken abhängig.Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur und Schadenbeseitigung. Handelt es sich um einen Totalschaden, erstattet die Wohngebäudeversicherung die Kosten für den Wiederaufbau. Wird ein Haus durch einen Brand komplett zerstört, übernimm die Versicherung also die Kosten für ein neues Haus gleicher Ausstattung und Bauart. Im Versicherungsschutz enthalten ist in der Regel auch die Kostenübernahme für Aufräum- und Abbrucharbeiten sowie die Schuttbeseitigung. Üblich ist auch eine Kostenerstattung, sofern die Bewohner vorübergehend in einem Hotel oder einer Ersatzunterkunft unterkommen müssen.

Fragen und Antworten zur Wohngebäude­versicherung

Eine Immobilie hat einen hohen Wert, kommt es zu einem kostenintensiven Schaden, reichen die finanziellen Mittel des Eigentümers in der Regel nicht aus, um das Gebäude wieder herzurichten. Gerade bei einem Totalschaden ist es unmöglich, den Schaden aus Eigenmitteln zu regulieren. Um dieses Risiko zu vermeiden, ist die Wohngebäudeversicherung dringend zu empfehlen.

Wer seine Immobilie mit einem Darlehen finanziert hat, muss seiner Bank eine Gebäudeversicherung vorlegen. Die Versicherungspolice ist Bedingung für die Baufinanzierung.

Grundsätzlich leistet die Wohngebäudeversicherung bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Auch bei einer Explosion oder einem Überspannungsschaden greift der Versicherungsschutz üblicherweise. Die Versicherung übernimmt einen Sturmschaden in aller Regel ab der Windstärke 8. Die genauen Regelungen entnehmen Sie Ihrer Police. Schäden, die durch einen Sturm oder einen Hagel am Gebäude entstanden sind, übernimmt der Versicherer.

Handelt es sich um einen Wasserschaden, erstattet die Versicherung Kosten für Schäden, die durch austretendes Leitungswasser entstanden sind. Auch wenn die Rohre infolge von Frost, Korrosion oder andere Ereignisse brechen, reguliert die Versicherung den Schaden. Die Wohngebäudeversicherung deckt alle Schäden, die am Gebäude, Türen, Böden oder anderen Gebäudeteilen entstehen. Für beschädigtes Mobiliar kommt die Hausratversicherung auf.

Idealerweise schließt die Versicherung Schäden infolge grober Fahrlässigkeit ab. Führen eine unbeaufsichtigte Kerze oder eine auf dem Herd vergessene Pfanne zu einem Brand, verzichtet die Versicherung auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte unbedingt eine entsprechende Police wählen.

Sinnvoll ist zudem der Einschluss von Elementarrisiken, die im Standardversicherungsschutz nicht enthalten sind. Kommt es zu Schäden durch ein Erdbeben, einen Erdrutsch oder ein anderes Naturereignis, greift die Police nur, wenn auch Elementarrisiken abgesichert sind. Gerade wenn Sie in Regionen leben, in denen solche Ereignisse denkbar sind, ist dieser Schutz besonders wichtig.

Unter Umständen ist auch der Einschluss von Schäden durch Glasbruch sinnvoll. Hier kommt es auf Ihre individuelle Situation an.

Der Immobilieneigentümer schließt die Wohngebäudeversicherung für sein Eigentum ab und zahlt auch die Versicherungsprämie. Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus oder um eine vermietete Immobilie ist der Eigentümer berechtigt, die Kosten nach den Regelungen der Betriebskostenverordnung auf den Mieter umzulegen. Es handelt sich um sogenannte umlagefähige Nebenkosten.

Die Versicherung geht nach einem Verkauf auf den neuen Eigentümer über. Die Police ist quasi mit der Immobilie und nicht mit dem Versicherungsnehmer verbunden. Sobald der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, gilt der Versicherungsschutz für ihn. Wichtig ist, dem Versicherer den Eigentümerwechsel sofort zu melden.

Dem neuen Hausbesitzer steht ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht zu, so dass der Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich ist. Die Frist beginnt mit der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.

Eine ausreichende Versicherungssumme ist die Voraussetzung für die Schadenregulierung. Die Summe muss ausreichen, damit das Gebäude bei einem Totalschaden aus der Versicherungsleistung wieder aufgebaut werden kann.

Die meisten Versicherer ermitteln die Versicherungssumme mittels einer fiktiven Rechengröße, dem „Wert 1914“. Dieser Wert dient als feste Bezugsgröße und gibt an, wie viel das Gebäude zu dem Zeitpunkt in Goldmark Wert gewesen wäre. Mit dem aktuell gültigen Baupreisindex, der jährlich veröffentlicht wird, wird auf den heutigen Wert hochgerechnet. Das Statistische Bundesamt legt den Baupreisidex jedes Jahr auf Grundlage der Preisentwicklung im Baugewerbe fest.

Die Absicherung der Immobilie erfolgt dann zum gleitenden Neuwert. Damit wird sichergestellt, dass Sie stets eine ausreichende Entschädigungsleistung erhalten, um das Gebäude neu aufzubauen oder zu reparieren.

Die Versicherer passen die Versicherungssumme jährlich an die aktuelle Baukostenentwicklung an.

Die Kosten der Wohngebäudeversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • der Art des Gebäudes
  • dem Baujahr
  • der Bauweise
  • der Anzahl der Geschosse
  • der Dachart
  • der Bauartklasse

Insbesondere die Bauartklasse hat einen wesentlichen Einfluss auf die Absicherung. Die Bauartklasse definiert die Brennbarkeit eines Gebäudes. So ist beispielsweise ein Haus mit einem Reetdach deutlich feuergefährdeter als ein Haus mit einem klassischen Ziegeldach. Die Versicherungsbeiträge sind in diesem Fall entsprechend teurer.

Darüber hinaus spielen natürlich der Leistungsumfang und die versicherten Gefahren wesentliche Rollen bei der Beitragshöhe.

Bei einer Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert berücksichtigen die Versicherer die jährlichen Preissteigerungen in der Baubranche. Auf dieser Grundlage wird die Versicherungssumme an die aktuelle Preissituation angepasst und Beitragsanpassungen sind möglich.

Die Wohngebäudeversicherung können Sie nicht in der Steuererklärung geltend machen. Nur wenn Sie in der eigenen Immobilie wohnen und einen Raum nachweislich beruflich nutzen, kann der auf das Arbeitszimmer anfallende Beitragsanteil steuerlich abgesetzt werden. Wenn Sie selbstständig tätig sind, zählen die Kosten zu den Betriebskosten, ansonsten zu den Werbungskosten.

Bei Abschluss der Wohngebäudeversicherung sollten Sie unbedingt auf die korrekte Angabe der Wohnfläche achten. Wird die Wohnfläche zu niedrig angegeben, reicht der Versicherungsschutz unter Umständen nicht aus und es ergibt sich das Risiko einer Unterversicherung.

Zur Wohnfläche zählen in aller Regel die Wohnräume, Flure, die Bäder, die Küche, Arbeitszimmer, Hobbyräume, Wintergärten und Schwimmbäder. Treppen, Balkone oder Heizungs- und Kellerräume gehören nicht zur Wohnfläche. Wenn Sie unsicher sind, klären Sie die Frage der Wohnfläche am besten mit dem Versicherer, damit es nicht zu einer zu geringen Versicherungssumme kommt.

Geben Sie bei Abschluss der Wohngebäudeversicherung eine zu geringe Wohnfläche an, etwa um bei der Prämie zu sparen, kann die Versicherung im Schadenfall die Leistung anteilig kürzen. Sie zahlen einen Teil des Schadens in diesem Fall also trotz Versicherung aus eigener Tasche.

Bei vielen Anbietern kann vertraglich ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden. Der Versicherer verzichtet bei dieser Klausel auf die Prüfung einer möglichen Unterversicherung und übernimmt den Schaden in voller Höhe.

Eine Kündigung der Wohngebäudeversicherung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahrs möglich. Haben Sie einen Vertrag mit einer mehrjährigen Laufzeit abgeschlossen, kann die Kündigung frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums erfolgen.  Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Passt der Versicherer die Prämie an, steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Schreibens können Sie die Kündigung veranlassen. Idealerweise nehmen Sie die Kündigung erst vor, wenn Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Wichtig ist, dass die Immobilie stets ausreichend abgesichert ist.

Haben Sie einen Schaden abgewickelt, steht beiden Vertragsparteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Versicherungsnehmer, aber auch der Versicherer können den Vertrag kündigen. Für den Versicherten ist die Kündigung in der Regel problematisch. Anbieter kündigen häufig, wenn in den letzten Jahren zu viele Schäden geltend gemacht wurden. Am besten einigen Sie sich mit dem Unternehmen und kehren die Kündigung um, in diesem Fall sprechen Sie als Versicherter die Kündigung aus. Auf diese Weise wird der Abschluss einer neuen Police deutlich erleichtert.