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KFZ-Versicherung

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Kfz-Versicherung – Wissenswertes rund um die Absicherung Ihres Fahrzeugs

Fahrzeughalter in Deutschland sind zum Abschluss einer Kfz-Versicherung verpflichtet. Legen Halter bei der Anmeldung keinen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung vor, ist eine Zulassung nicht möglich. Der Gesetzgeber schreibt für Personenschäden eine Deckungssumme von mindestens 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,22 Millionen Euro sowie für Vermögensschäden 50.000 Euro vor. Die Verpflichtung zum Versicherungsabschluss besteht für jeden Fahrzeughalter. Kommt ein Dritter während der Nutzung des Kfzs zu Schaden, greift der Versicherungsschutz. Die Kfz-Haftpflicht deckt nur die Schäden des Unfallgegners. Wer sein eigenes Fahrzeug versichern möchte, ergänzt die Haftpflicht mit einer freiwilligen Kaskoversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug absichert.

Bei den Kaskoversicherungen ist zwischen einer Teil- und einer Vollkasko zu unterscheiden. Die Teilkasko reguliert unter anderem Schäden durch Diebstahl, Brand, Sturm oder Hagel und Zusammenstöße mit Wild. Einen weitergehenden Schutz bietet die Vollkasko, die Schäden durch selbst verursachte Unfälle am eigenen Fahrzeug sichert.

Fragen und Antworten zur KFZ-Versicherung

Schäden in Millionenhöhe können bei einem Verkehrsunfall durchaus vorkommen. Kommt es zu einem Unfall, kann der Verursacher hohe Schadenforderungen kaum aus eigener Tasche zahlen und steht unter Umständen vor einem finanziellen Ruin. Für Fahrzeughalter gibt es daher eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Kommt es zu einem Unfall, reguliert die Haftpflicht die Ansprüche des geschädigten Verkehrsteilnehmers.

Der Halter eines Fahrzeugs ist zum Abschluss der Kfz-Haftpflicht verpflichtet. Wer ein Auto oder ein anderes Fahrzeug auf seinen Namen zulassen möchte, muss einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorlegen. Übrigens gelten Sie auch bei einem geleasten Fahrzeug als Halter und sind zu einem Haftpflichtschutz verpflichtet.

Nicht immer ist der Fahrzeughalter selbst mit dem Auto unterwegs. Fahren auch andere Personen mit dem Auto, sollte dies unbedingt in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Einige Versicherer bieten Sonderkonditionen, wenn nur ein begrenzter Personenkreis mit dem Wagen unterwegs ist. Vor allem Fahranfänger müssen der Versicherung gemeldet werden, da sich für jüngere Fahrer in der Regel der Versicherungsbeitrag erhöht.

Idealerweise klären Sie direkt mit Ihrer Versicherung, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht, wenn weitere Fahrer mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind, da sonst im schlimmsten Fall der Versicherungsschutz gefährdet ist.

Die Kfz-Haftpflicht reguliert Schäden, die Dritten durch das versicherte Fahrzeug entstanden sind. Werden Menschen verletzt oder es entstehen Sachschäden, greift der Versicherungsschutz. Die Police deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckung. Unberechtigte Ansprüche Dritter wehrt die Haftpflichtversicherung ab.

Entscheiden Sie sich für eine Teilkaskoversicherung, übernimmt der Versicherer die Schadenregulierung für Schäden durch Brand, Sturm, Diebstahl, Blitz oder auch Überschwemmung. Absichert sind auch Zusammenstöße mit Wild oder Schäden durch Naturgewalten. Bruchschäden an der Verglasung sind ebenfalls Bestandteil des Teilkaskoschutzes.

Die Kaskoversicherung übernimmt die Kosten, die infolge eines Unfalls an Ihrem eigenen Wagen entstehen. Sie erhalten entweder die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden den Restwert des Fahrzeugs.

Die Kosten der Kfz-Versicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Unter anderem haben das Alter und die Anzahl der Fahrer sowie der Wohnort Einfluss auf die Beitragshöhe. Zudem richtet sich die Prämie nach dem gewählten Versicherungsschutz.

Bei der Haftpflichtversicherung ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Deckung verpflichtend. Für einen geringen Beitragsaufschlag bieten die meisten Versicherungen höhere Deckungssummen.

Entscheiden Sie sich für einen Kaskoschutz, fallen weitere Beiträge an. Vor allem für eine Vollkaskoversicherung müssen Sie mit hohen Kosten rechnen. Für Neuwagen ist die Vollkasko empfehlenswert, ob für ältere Fahrzeuge ein Vollkaskoschutz erforderlich ist, sollten Sie abwägen.

Verzichten Sie auf einen Vollkaskoschutz, empfiehlt sich eine Teilkasko, mit der Sie bestimmte Schäden abdecken. Versicherungsschutz für selbst verschuldete Unfälle gibt es in diesem Fall jedoch nicht.

Die Typklassen sind ein Rechenwert der Versicherungswirtschaft. Die Versicherer schätzen bei einem Fahrzeug die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Schadenregulierung kommt, ein. Entsprechend dieser Einteilung werden die Fahrzeuge in einzelne Typklassen eingeordnet – je höher die Typklasse, desto größer die Wahrscheinlichkeit eines Schadens. Für eine höhere Typklasse wird demnach ein höherer Versicherungsbeitrag fällig.

Es gibt für Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko unterschiedliche Typklassen, in die die Einordnung erfolgt.

Die Regionalklasse ergibt sich aus dem Wohnort des Versicherungsnehmers. Kommt es in einer Region häufig zu Unfällen oder Diebstählen, steigt die Regionalklasse. In einer besonders sicheren Region ist also die Regionalklasse entsprechend niedrig und die Versicherungsbeiträge günstig. In einer Gegend mit einer hohen Unfallwahrscheinlichkeit gilt eine höhere Regionalklasse und der Beitrag steigt.

In der Kfz-Versicherung gibt es eine Schadenfreiheitsklasse. Je länger ein Fahrzeughalter unfallfrei unterwegs ist, desto günstiger werden die Versicherungsbeiträge. Üblich sind Schadenfreiheitsklassen zwischen SF 0 und SF 35, je höher die Klasse, desto günstiger der Beitrag.

Bei einem Fahranfänger sehen die Versicherer ein großes Risiko eines Schadens, da im Straßenverkehr nur geringe Erfahrung besteht. Die Versicherungen stufen die Anfänger daher in der Schadenfreiheitsklasse 0 ein, was zu einem besonders hohen Versicherungsbeitrag führt. Die Kosten liegen abhängig vom konkreten Versicherungsunternehmen bei über 100 Prozent des Beitrags. Steigen Sie im Laufe der Zeit in den Schadenfreiheitsklassen auf, sofern Sie unfallfrei unterwegs sind, verringert sich der Beitrag und Sie zahlen nach einigen Jahren im besten Fall nur noch 35 oder 25 Prozent des vorgesehenen Beitrags.

Bei einem Unfall erfolgt eine Rückstufung um mehrere Schadenfreiheitsklassen nach den Regelungen des Versicherers.

Prüfen Sie am besten bei einem Vergleich die Angebote der einzelnen Versicherer. Stiftung Warentest nimmt regelmäßige Preisvergleiche vor und sieht ein hohes Sparpotential. Es lohnt sich also, in Abständen einen Kfz-Versicherungs-Vergleich vorzunehmen. Dabei sollten Sie sowohl die Haftpflichttarife als auch die Teilkasko- und Vollkaskotarife im Blick haben.

Die Konditionen der Versicherer ändern sich häufig, so dass ein Wechsel sinnvoll sein kann. Üblicherweise endet das Versicherungsjahr der Autoversicherung am 31.12. jeden Jahres. Bei den Kfz-Verträgen gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Spätestens am 30.11. muss Ihre Kündigung also beim Versicherer eingegangen sein. Schließen Sie idealerweise zunächst eine neue Kfz-Versicherung ab, deren Laufzeit am 1.1. des Folgejahres beginnt und kündigen die alte Police fristgerecht.

Nimmt der Versicherer während der Laufzeit eine Beitragsanpassung vor, steht ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Nachdem Sie die Mitteilung des Anbieters über die Preiserhöhung erhalten haben, haben Sie einen Monat Zeit, Ihre Sonderkündigung vorzunehmen.

Nach einem Schaden steht Ihnen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu. Auch der Versicherer kann nach einer Schadenregulierung den Vertrag kündigen.

Wechseln Sie Ihr Fahrzeug, können Sie den neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen.

Wechseln Sie mit Ihrer Autoversicherung zu einem neuen Versicherer, übernimmt der neue Anbieter die Schadenfreiheitsklasse. Nicht bei jeder Versicherung ist der Beitragsrabatt, den Sie in einer SF-Klasse erhalten, gleich, so dass sich bei den Prozentwerten Abweichungen ergeben können.